Finanzierung der Krebsberatungsstellen: Deutsche Krebsgesellschaft und Landeskrebsgesellschaften begrüßen Vorstoß des Bundesgesundheitsministers

Berlin, 02.12.2020. Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) und die Landeskrebsgesellschaften begrüßen das Vorhaben des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn zur Anhebung der Finanzierung der Krebsberatungsstellen in Deutschland. „Es ist lobenswert, dass Gesundheitsminister Spahn durch seine Initiative jetzt 80 Prozent der Kosten der Krebsberatungsstellen über die Krankenkassen absichern möchte. Viele Krebspatientinnen und -patienten bekommen so die Unterstützung, die sie brauchen,“ sagt Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der DKG. Spahn hatte sich zur Finanzierung in einem Interview mit der Osnabrücker Zeitung geäußert. 

Auch Ulrika Gebhardt, Geschäftsführerin des Krebsverbandes Baden-Württemberg, ist sehr erleichtert, dass die Finanzierung der Krebsberatungsstellen damit gesichert sein wird. 

Bereits im Juli wurden neue gesetzliche Regelungen zur Finanzierung der Krebsberatungsstellen umgesetzt, die jedoch unzureichend waren: Rückwirkend zum Jahresanfang sollte die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 40 Prozent der Kosten der in der Krebsberatung anfallenden Beratungsleistungen finanzieren. Die Höhe der damals beschlossenen Förderung entspricht dem Bedarf an psychischen Beratungsleistungen. Nachdem nun die Gespräche mit dem Sozialministerium zur Finanzierung des Anteils sozialrechtlicher Beratungen nicht erfolgreich waren, soll die GKV nun das komplette Beratungsspektrum finanzieren. Laut Spahn soll sie künftig 80 Prozent der Kosten für psychosoziale Beratungsleistungen decken – die Kosten für sozialrechtliche Beratungen sind hier integriert. 15 Prozent der Kosten sollen über die Länder gedeckt werden, 5 Prozent der Kosten sollen durch Eigenmittel der Beratungsstellen, etwa durch Spenden, getragen werden. 

Die 130 Krebsberatungsstellen der Landeskrebsgesellschaften sind für Patient*innen eine wichtige und niedrigschwellige Anlaufstelle bei psychischen Belastungen und sozialrechtlichen Fragestellungen, die im gesamten Verlauf einer Krebserkrankung auftreten können. Voraussetzung für eine Förderung durch die GKV sind Qualitätsanforderungen, etwa die Qualifikation des Personals, räumliche Voraussetzungen, das EDV-gestützte Qualitätsmanagement und die Dokumentationen der Fälle 



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