Einführung, Erwartungen und Anforderungen, gesetzliche Grundlagen, Betreuungsverfahren, Betreuungsbehörde und –verein
Nach dem Betreuungsgesetz kann für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich selbst besorgen können und keine ausreichende Vorsorge (z. B. durch eine Vollmacht) getroffen haben, vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung angeordnet werden.